Die Auswirkungen des EuGH Urteil C-311/18 «Schrems-II» auf den Datenaustausch mit den USA
Mit dem EU-US und dem Swiss-US Privacy Shield haben sich Staaten auf einen Verhaltenscodex im Umgang mit Personendaten geeinigt. Damit wurden den Unternehmen gemeinsame «Spielregeln» zur Verfügung gestellt. Für EU und EWR wurden diese «Spielregeln am 16. Juli 2020 vom EuGH ungültig erklärt.
Unternehmen aus EU und EWR werden durch die Europäische Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO) in der Übermittlung von Daten, die einen Bezug auf eine natürliche Person ermöglichen, eingeschränkt. Solche Daten dürfen nicht aus der EU oder dem EWR ins Ausland gelangen. Eine Ausnahme von diesem Prinzip wird gewährt, wenn besondere Schutzmassnahmen getroffen werden oder ein Drittstaat ambivalente Datenschutzgesetze ausweist.
Lesen mehr dazu im Beitrag in der Zeitschrift „IT-Spekrum“ von Frau RA Sury.
Falls Sie weitere Informationen zu diesem oder anderen Themen im Bereich Datenschutz und IT-Recht benötigen, besuchen sie unsere Webseiten: dieadvokatur.ch oder sehen Sie sich unsere Produkte unter kompetenzzentrum-datenschutz.ch an
Kommentar schreiben